Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren der TQ-Gruppe

Zielsetzung der TQ-Meldestelle für Hinweisgeber:

Unsere TQ-Meldestelle für Hinweisgeber dient als vertrauenswürdige Anlaufstelle für alle Mitarbeiter*innen und externe Beteiligte (dazu gehören Personen außerhalb der TQ-Gruppe, wie Lieferanten oder Kunden), die eine aktuelle oder potenzielle Verletzung von Gesetzen, Geschäftsgrundsätzen oder Verhaltensregeln (z.B. Code of Conduct) bei TQ melden möchten.

Darüber hinaus strebt die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber an, die TQ-Gruppe dabei zu unterstützen, nicht gesetzes- bzw. regelkonformes Verhalten zu identifizieren und aufzudecken. Eine weitere wichtige Zielsetzung ist es, die Umsetzung grundlegender Prinzipien guter Unternehmensführung innerhalb der Unternehmensgruppe zu fördern und gleichzeitig die Wahrnehmung unternehmerischer Verantwortung im Hinblick auf Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu stärken und sicherzustellen.

 

Berechtigte Personen für Meldungen:

Jede Person, die mit der TQ-Gruppe in Verbindung steht, kann die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber nutzen, seien es Mitarbeiter und Mitarbeiter*innen der TQ-Gruppe oder externe Parteien. Meldungen können im Zusammenhang mit jeglichen Verstößen gegen Gesetze, Geschäftsgrundsätze, Verhaltenskodizes oder anderen relevanten Richtlinien innerhalb und außerhalb der Unternehmensgruppe erfolgen.

Zu den möglichen Verstößen zählen beispielsweise Bestechung, Korruption oder Verstöße gegen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsrechtsvorschriften. Darüber hinaus können Hinweisgeber auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltpflichten gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder EU-Anforderungen melden (sogenanntes Beschwerdeverfahren). Dabei geht es um Risiken und Pflichtverletzungen, die aufgrund des wirtschaftlichen Handelns von TQ innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit oder durch direkte oder indirekte Zulieferer von TQ entstanden sind oder entstehen könnten.

 

Möglichkeiten zur Meldung an die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber:

Die Meldestelle für Hinweisgeber der TQ-Gruppe ist zentralisiert und von allen Standorten aus zugänglich. Meldungen oder Missstände aus sämtlichen TQ-Standorten sowie der gesamten globalen TQ-Lieferkette können hier gemeldet werden. Bei Bedarf ist auch ein persönliches Gespräch möglich. Es gibt keine spezifische vorgeschriebene Form für die Einreichung von Hinweisen. Das Verfahren ist für den Hinweisgeber kostenfrei.

Sie erreichen die Meldestelle für Hinweisgeber der TQ-Gruppe wie folgt:

per E-Mail: reporting-office@mop-beratung.de

per Post: Meldestelle für Hinweisgeber TQ-Group
c/o MOP-Beratung, Dr. Kisselmann-Str. 2, 86971 Peiting

Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt unter der oben genannten E-Mail-Adresse auf. Bei einem solchen Treffen wird, falls erforderlich, ein vertraulicher und professioneller Übersetzer hinzugezogen.

 

Anonyme Meldungen:

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung entweder unter Angabe Ihres Namens oder anonym zu übermitteln.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer anonymen Meldung ohne bereitgestellte Kontaktdaten die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber während des weiteren Verfahrens keine Möglichkeit hat, Ihnen verfahrensrelevante Informationen zukommen zu lassen oder Rückfragen zu stellen.

 

Sprache der Meldungen:

Die Meldungen können in jeder gängigen Sprache übermittelt werden. Bevorzugt ist Deutsch, Englisch oder die Sprache des jeweiligen Betriebsstandorts. Die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber ist jedoch bereit, Informationen, die in einer anderen Sprache übermittelt werden, weiterzuverfolgen und gegebenenfalls eine vertrauliche und professionelle Übersetzung anzufertigen.

 

Nach der Meldung:

Die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber nimmt alle übermittelten Hinweise entgegen, überprüft deren Wahrheitsgehalt und entscheidet über das weitere Vorgehen. Innerhalb von spätestens sieben Tagen nach Erhalt Ihrer Meldung, sofern Sie eine Kontaktoption angegeben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Spätestens innerhalb von drei Monaten und sieben Tagen nach Erhalt der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung zum aktuellen Stand des Verfahrens und den ergriffenen Maßnahmen. Auch wenn die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber das Verfahren ohne weitere Maßnahmen abschließt, erhalten Sie eine kurze Begründung.

 

Schutz für Hinweisgeber:

Die TQ-Gruppe ergreift keine nachteiligen Maßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben auf Verstöße hinweisen, bei der Meldung Hilfe leisten oder bei der Untersuchung des Verstoßes mitwirken.  Der Hinweisgeber muss hinreichende Informationen oder Gründe zur Annahme haben, dass ein Verstoß vorliegt und dass die von ihm gemeldeten oder offen gelegten Informationen der Wahrheit entsprechen. Personen, die einen im vorgenannten Sinn berechtigten Hinweis geben, sind vor Repressalien wie Kündigung oder Abmahnung geschützt. Der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes gilt daher nicht für eine Meldung wissentlich falscher oder irreführender Verdächtigungen.

 

Vertraulichkeit und Datenschutz:

Die TQ-Meldestelle für Hinweisgeber behandelt alle Hinweise und Informationen, insbesondere die Identität der hinweisgebenden Person, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter   https://www.tq-group.com/filedownloads/files/noindex/legal/Datenschutzhinweis_TQ_Hinweisgebersystem_deutsch.100.pdf.

 

Externer Meldekanal für Deutschland: Bundesamt für Justiz

Hinweise, die unter das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz fallen, können auch an die gesetzlich vorgesehenen staatlichen Meldestellen (externe Meldestellen) übermittelt werden.

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes wird empfohlen, dass Hinweisgeber in Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle - also die Meldestelle für Hinweisgeber der TQ-Gruppe - bevorzugen sollten.

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz, Deutschland (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html )

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